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Anwaltskanzlei SchäferAnliegen schildern

Anwaltskanzlei für Miet- & Immobilienrecht - München

Mietrecht in München. Für Vermieter und Mieter.

Ob Kündigung, Räumung, Mietvertrag oder laufender Streit: Wir prüfen Ihre Ausgangslage und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Persönliche Prüfung

Wir richten das Vorgehen nach Ihrem konkreten Sachverhalt aus.

Außergerichtlich handeln

Wir prüfen eine tragfähige Lösung, bevor der Konflikt weiter eskaliert.

Gerichtlich vertreten

Erforderlichenfalls vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht.

Bei bereits laufenden Fristen ist u.U. sofortiges Handeln geboten; rufen Sie uns bitte direkt an: 089 / 9102022 oder senden Sie uns eine E-Mail an hws@ra-muc.com.

Mietrecht

Unsere Beratung und gerichtliche Vertretung umfasst sowohl das Wohnungsmietrecht, als auch das Gewerbemietrecht.

Schwerpunkte bilden dabei Kündigungen (ordentlich, fristlos oder wegen Eigenbedarf), Verfahren zur Räumung / Herausgabe des Mietobjekts sowie die in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme, die Modernisierung von Wohnraum, ferner die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses wie z. B. die Durchsetzung von Schönheitsreparaturen, Fragen des Mietgebrauchs, Durchsetzung von Mieterhöhungen und Schadensersatzansprüchen, Geltendmachung von Mietminderungen oder Prüfung von Betriebskosten etc..

Ferner die Erstellung von Mietvertragen. Durch die richtige Wahl des Vertragsinhaltes können gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden bzw. mit Erfolg abgewehrt oder durchgesetzt werden.

Wobei wir Sie unterstützen

Rechtlich klar.
Auf Ihre Situation bezogen.

Wir richten unser Vorgehen nach Ihrem konkreten Sachverhalt, Ihren Unterlagen und Ihrem Ziel aus, z. B. bei:

01

Kündigung und Eigenbedarf

Ordentliche, außerordentliche, (fristlose) und Eigenbedarfskündigungen vorbereiten, prüfen, durchsetzen oder abwehren.

02

Räumung und Räumungsschutz

Räumungsklagen für Vermieter erstellen und führen oder Mieter gegen Räumungsklagen verteidigen und ggfs. bei Räumungsschutz begleiten.

03

Miet- und Pachtverträge

Verträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien gestalten, prüfen, verhandeln und gfs. abschließen.

04

Miete und Betriebskosten

Mietzinsansprüche, Mieterhöhung, Mietminderung und Betriebskosten prüfen, einordnen und durchsetzen.

05

Sanierung und Schönheitsreparaturen

Rechte und Pflichten bei Maßnahmen während und nach dem Mietverhältnis klären.

06

Streit im Mietverhältnis oder nach dessen Beendigung

Forderungen, Rückgabe, Schäden und sonstige Konflikte zielgerichtet bearbeiten und bestehende Ansprüche geltend machen

Klarheit vor dem nächsten Schritt

Je früher wir die rechtliche Ausgangslage klären können, desto gezielter können wir Risiken begrenzen und nächste Schritte vorbereiten.

Sachliches Immobilienmotiv zur rechtlichen Prüfung
01—04 Prüfung, Einordnung und Vertretung

Unser Vorgehen

Ein nachvollziehbarer Weg.

Wir prüfen den Ablauf auf Dringlichkeit, Unterlagen und Zielsetzung Ihres Mandats.

  1. 01

    Sachverhalt aufnehmen

    Wir klären Ihre Ausgangslage, Ihre Zielsetzung unter Beachtung laufender Fristen.

  2. 02

    Unterlagen prüfen

    Wir ordnen Verträge und Schriftwechsel rechtlich ein.

  3. 03

    Strategie abstimmen

    Wir besprechen die Rechtslage und die sich daraus ergebenden möglichen Schritte mit Ihnen und stimmen die weitere Vorgehensweise ab.

  4. 04

    Interessen vertreten

    Wir vertreten Sie außergerichtlich und, soweit erforderlich, vor Gericht.

Gut zu wissen

Vor dem ersten Gespräch.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Übermitteln Sie uns bitte maßgebliche Unterlagen mit, auf die sich Ihr Anliegen bezieht, wie etwa Vertrag, Kündigung, aussagekräftigen Schriftwechsel, z. B. mit der Gegenseite, Abrechnungen oder Schreiben des Gerichtes, wie z.B. Verfügungen und die Klageschrift.

Beraten Sie Mieter und Vermieter?

Ja. Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht.

Übernehmen Sie auch gerichtliche Verfahren?

Ja. Neben Beratung, Vertragsgestaltung und außergerichtlicher Vertretung vertreten wir Ihre Interessen erforderlichenfalls auch vor Gericht.

Kann ich eine Frist per Kontaktformular wahren?

Nein. Nachrichten über Formular oder E-Mail haben keine fristwahrende Wirkung. Bei Fristen oder kurzfristigen Terminen rufen Sie bitte direkt an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Unterstützen Sie auch bei Eigenbedarfskündigungen?

Ja. Wir beraten und unterstützen Vermieter bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Eigenbedarfskündigungen. Für Mieter prüfen wir deren Wirksamkeit und die möglichen Reaktionen.

Bearbeiten Sie Wohnraum- und Gewerbemietrecht?

Ja. Wir begleiten private Mietverhältnisse ebenso, wie Miet- und Pachtverträge für Gewerbe-immobilien.

Der nächste Schritt

Schildern Sie uns kurz, worum es in Ihrem Fall geht.

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an oder senden Sie uns eine E-Mail mit Dringlichkeitsvermerk.