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Anwaltskanzlei SchäferAnliegen schildern

Anwaltskanzlei München

Miet- &Immobilienrecht.

Persönliche Beratung durch Rechtsanwalt für Mieter, Vermieter und Immobilieneigentümer. Außergerichtlich und vor Gericht.

Ihre Situation zuerst

Kündigung, Räumung, Vertrag oder Immobilientransaktion konkret einordnen.

Direkter Ansprechpartner

Vom ersten Gespräch bis zur gerichtlichen Vertretung: RA Schäfer.

München und Umgebung

Rechtsanwaltskanzlei vor Ort, telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Bei laufenden Fristen bitte direkt anrufen – notfalls Nachricht auf Band hinterlassen oder senden Sie uns eine E-Mail mit Dringlichkeitsvermerk.

KammerRechtsanwaltskammer München
SchwerpunkteWohnungs- und Gewerbemietrecht - Immobilienrecht
Vertretungaußergerichtlich
gerichtlich

Beratende und gerichtliche Tätigkeit

Die beratende Tätigkeit der Kanzlei setzt, ebenso, wie die gerichtliche, eine ständige Auseinandersetzung mit der sich fortentwickelnden Rechtsprechung, der Literatur und den gesetzlichen Grundlagen voraus.

01

Beratungsleistungen der RA-Kanzlei

Anwaltliche Beratung ist bei der Gestaltung und Abwicklung von Rechtsverhältnissen im beruflichen / gewerblichen und privaten Bereich der Mandanten erforderlich, um Streitpotentiale und Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. Die Beratung soll potentiell vorhandene Konflikte frühzeitig einer Lösung zuführen, um Kosten und Risiken zu minimieren.

02

Prozeßführung

Wenn eine prozessuale Auseinandersetzung unvermeidbar ist, müssen die Interessen des Mandanten nach einer von der Anwaltskanzlei vorzunehmenden umfassenden Sachverhaltsanalyse und in Abstimmung mit dem Mandanten gerichtlich weiterverfolgt werden.

Dabei ist wichtig, dass der zugrundeliegende Sachverhalt dem Gericht vollständig und substantiiert dargelegt wird. Dies bildet mit die Grundlage der rechtlichen Beurteilung seitens des Gerichts und damit auch für dessen Entscheidung.

03

Tätigkeitsschwerpunkte

Inzwischen ist die Anwaltskanzlei überwiegend nur noch im Bereich Miet- & und Immobilienrecht tätig (siehe dazu unten die Ausführungen unter „Die Rechtsgebiete“).

Interessenschwerpunkte: Werkvertragsrecht, Maklerrecht, Inkasso

Wenn eine Entscheidung Folgen hat

Bei Kündigung des Mietvertrages oder beim Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie muss schnellstens der nächste Schritt eingeleitet werden.

Eine unklare Rechtslage wird schnell zu einem finanziellen oder persönlichen Risiko. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, ordnen die rechtlichen Möglichkeiten ein und vertreten Ihre Interessen mit Blick auf eine tragfähige Lösung.

Situation einordnen
Rechtsdokumente und Justitia als Motiv für die rechtliche Prüfung
01

Kündigung des Mietvertrags erhalten (als Mieter)

Wir prüfen die Kündigung, laufende Fristen und Ihre Reaktionsmöglichkeiten und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

02

Mietverhältnis beenden (als Vermieter)

Wir unterstützen Sie dabei, eine ordentliche, außerordentliche oder eigenbedarfsbedingte Kündigung rechtlich vorzubereiten und durchzusetzen.

03

Beratung im Immobilienrecht

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Immobilienverträgen, Einräumung oder Löschung von Grundstücksrechten, Immobilientransaktionen und den damit verbundenen rechtlichen Fragen.

Klarheit vor dem nächsten Schritt

Rechtliche Fragen rund um eine Immobilie brauchen keine Standardantwort. Sie benötigen eine klare Einordnung Ihrer konkreten Situation.

Die Rechtsgebiete

Zwei Schwerpunkte.
Ein persönlicher Ansprechpartner.

Eine Kündigung, ein Mietrechtsstreit oder eine Immobilientransaktion stellt jeweils andere Anforderungen an das weitere Vorgehen.

Wählen Sie den Bereich, der Ihrer aktuellen Situation am nächsten kommt. Im persönlichen Gespräch lässt sich anschließend klären, welche rechtlichen Fragen und Unterlagen tatsächlich entscheidend sind.

Besprechung eines rechtlichen Anliegens in der Kanzlei, telefonisch oder per E-mail01

Für Mieter und Vermieter

Mietrecht

Unsere Beratung und gerichtliche Vertretung umfasst sowohl das Wohnungsmietrecht, als auch das Gewerbemietrecht.

Schwerpunkte bilden dabei Kündigungen (ordentlich, fristlos oder wegen Eigenbedarf), Verfahren zur Räumung / Herausgabe des Mietobjekts sowie die in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme, die Modernisierung von Wohnraum, ferner die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses wie z. B. die Durchsetzung von Schönheitsreparaturen, Fragen des Mietgebrauchs, Durchsetzung von Mieterhöhungen und Schadensersatzansprüchen, Geltendmachung von Mietminderungen oder Prüfung von Betriebskosten etc..

Ferner die Erstellung von Mietvertragen. Durch die richtige Wahl des Vertragsinhaltes können gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden bzw. mit Erfolg abgewehrt oder durchgesetzt werden.

Mietrecht einordnen
Hochhäuser als Motiv für Grundstücks- und Immobilienrecht02

Für Eigentümer, Käufer und Unternehmen

Grundstücks- und Immobilienrecht

Vertragsgestaltung, Grundstücksrechte, Transaktionen und rechtliche Due Diligence.

Das Grundstücks- und Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich auf Grundstücke, Gebäude und die damit verbundenen Rechte beziehen. Es regelt den Kauf, Verkauf, die Belastung, Verwaltung und Nutzung von Immobilien.

Zu den Kernbereichen zählen die Vertragsgestaltung, die Grundstücksrechte, Transaktionen (d.h. der gesamte Prozess des Kaufs, des Verkaufs oder der Übertragung von Immobilien, wobei man dabei oft zwischen einem Asset deal (Kauf der Immobilie selbst) und einem Sharedeal (Kauf der Gesellschaft, der die Immobilie gehört) unterscheidet.

Auch die rechtliche due diligence, d.h. eine detaillierte rechtliche Risikoprüfung einer Immobilie vor deren Kauf wird davon umfasst. Dabei prüft der Anwalt für den Kaufínteressenten alle Dokumente der Immobilie. Untersucht werden z. B. das Grundbuch, Mietverträge, baurechtliche Genehmigungen, Denkmalschutzauflagen, Altlasten im Boden, sowie offene Rechtsstreitigkeiten. Das Ergebnis entscheidet dann oft über den finalen Kaufpreis oder ob der Deal überhaupt zustande kommt.

Immobilienrecht besprechen
Rechtsanwalt Hans Wolfgang Schäfer
Persönliche VerantwortungWir bleiben persönlich für Sie ansprechbar.

Über die Kanzlei

Miet- & Immobilienrecht aus jahrzehntelanger Praxis.

Wir verbinden jahrzehntelange Erfahrung im Immobilienrecht mit persönlicher Beratung. Unsere Praxis reicht von der Vertragsbegleitung bis zu mietrechtlichen Streitigkeiten und gerichtlichen Verfahren.

Soweit möglich, steht Konfliktvermeidung vor Prozessführung. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird, vertreten wir Ihre Interessen auch dort konsequent weiter.

Hans Wolfgang Schäfer kennenlernen
Persönliches Beratungsgespräch in der Kanzlei, telefonisch oder per Austausch von E-Mails
01—04 Vom Anliegen zum abgestimmten Vorgehen

Der Ablauf

Erst prüfen.
Dann gezielt handeln.

Im ersten Schritt geht es darum, die tatsächliche Ausgangslage und mögliche Fristen zu erfassen.

  1. 01

    Anliegen schildern

    Per Formular, E-Mail oder Telefon. Bei drohendem Fristablauf bitte direkt anrufen, gfs. Nachricht hinterlassen

  2. 02

    Unterlagen prüfen

    Wir prüfen Verträge, Kündigungen und Schriftwechsel auf die entscheidenden Kriterien.

  3. 03

    Vorgehen abstimmen

    Wir ordnen Ihre Möglichkeiten ein und stimmen das weitere Vorgehen persönlich mit Ihnen ab.

  4. 04

    Interessen vertreten

    Außergerichtlich und, soweit erforderlich, auch im gerichtlichen Verfahren.

Gut zu wissen

Vor dem ersten Gespräch.

Waage und Richterhammer als Symbol der Rechtsberatung
Früh einordnen. Überlegt handeln.
Was sollte ich nach einer Kündigung der Wohnung zuerst tun?

Lassen Sie Kündigungsschreiben, Zugang, Begründung und mögliche Fristen möglichst früh prüfen. Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt von der Art der Kündigung und Ihrem konkreten Mietverhältnis ab.

Kann eine Eigenbedarfskündigung geprüft werden?

Ja. Wir prüfen für Mieter, ob die formellen und tatsächlichen Voraussetzungen nachvollziehbar dargelegt sind und welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen.

Wie bereite ich als Vermieter eine Eigenbedarfskündigung vor?

Wir prüfen vor Ausspruch der Kündigung, ob die Voraussetzungen des Eigenbedarfs gegeben sind, insbesondere im Hinblick auf die begünstigte Person, geltende Fristen und mögliche Besonderheiten des Mietverhältnisses.

Was passiert, wenn ein Mieter nach der Kündigung nicht auszieht?

Eine eigenmächtige Räumung ohne Räumungstitel ist nicht zulässig. Wir prüfen anhand der Kündigung und des bisherigen Verlaufs, ob eine Räumungsklage in Betracht kommt und wie das Verfahren vorzubereiten ist.

Beraten Sie Mieter und Vermieter in München?

Ja. Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in München und Umgebung – außergerichtlich und erforderlichenfalls vor Gericht.

Prüfen Sie Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen?

Ja. Wir prüfen unter anderem die formellen Voraussetzungen, die Begründung, die Berechnung und die im Einzelfall maßgeblichen Unterlagen.

Wann kommt eine Mietminderung in Betracht?

Ob und in welcher Höhe eine Minderung möglich ist, hängt vom konkreten Mangel, seiner Anzeige und den Umständen des Mietverhältnisses ab. Wir prüfen die Situation, bevor Sie die Miete kürzen.

Bearbeiten Sie Wohnraum- und Gewerbemietrecht?

Ja. Wir begleiten Wohnraummietverhältnisse ebenso wie Miet- und Pachtverträge für Gewerbeimmobilien.

Können Sie einen Miet- oder Pachtvertrag prüfen?

Ja. Wir prüfen bestehende Vertragsklauseln und gestalten neue Verträge mit Blick auf Nutzung, Laufzeit, Kündigung, Kosten und Haftung.

Prüfen Sie auch Grundstücks- und Immobilienkaufverträge?

Ja. Wir prüfen und gestalten Grundstücks-, Haus- und Wohnungskaufverträge und begleiten Immobilientransaktionen.

Begleiten Sie auch umfangreiche Immobilientransaktionen?

Ja. Je nach Vorhaben prüfen und ordnen wir Verträge, Grundstücksrechte, vorhandene Unterlagen und rechtliche Risiken vor einer Transaktion ein.

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Gespräch bereithalten?

Mailen Sie uns bitte vorab alle maßgeblichen Unterlagen zu, auf die sich Ihr Anliegen bezieht, wie etwa Vertrag, Kündigung, Schriftwechsel, Abrechnung oder Schreiben des Gerichts, Klageschrift etc., damit wir die Rechtslage beurteilen können.

Kann ich eine Frist per Kontaktformular oder E-Mail wahren?

Nein. Nachrichten über Formular oder E-Mail haben keine fristwahrende Wirkung. Bei laufenden Fristen oder kurzfristig bevorstehenden Gerichtsterminen rufen Sie bitte direkt unter 089 / 9102022 an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Der nächste Schritt

Schildern Sie kurz, worum es geht.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.